Aschaffenburg: Die Schuldigen mit den sauberen Händen

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Aschaffenburg: Die Schuldigen mit den sauberen Händen
Bildquelle: Tichys Einblick

Diesmal Aschaffenburg. Ein Afghane geht mit dem Messer auf kleine Kinder los, um sie zu ermorden. Ein Passant, der das verhindern will, wird erstochen, ein kleiner Junge ebenfalls. Politiker wie Olaf Scholz und Annalena Baerbock, wie Robert Habeck und Nancy Faeser, die die politische Verantwortung tragen für den Zerfall der inneren Sicherheit, überbieten sich mit Betroffenheit. Darauf folgen entschlossen klingende Forderungen, die diese Politiker schon im Moment, da sie diese aussprechen, wieder bis zum nächsten Terroranschlag vergessen haben. Und der kommt gewisser als das Amen in der Kirche.

Dazwischen demonstriert die sogenannte „Zivilgesellschaft“, die nichts anderes ist, als das teils direkt vom Staat, teils über kreative Konstruktionen, teils von so großen Menschenfreunden wie George Soros finanzierte Geflecht von NGOs und Vereine, gegen die AfD, gegen den Rechtsruck in der Gesellschaft, im Grunde, möchte man fast sarkastisch dagegenhalten, für die Möglichkeit des nächsten Anschlags. Haben diese NGOs auch nur ein einziges Mal für die Sicherheit deutscher Familien demonstriert?

Für die Bürger, für die Familien und für die Kinder ist Aschaffenburg kein sicherer Hafen, keine sichere Stadt mehr.

Von Annalena Baerbock kann man auf X lesen: „Was gibt es Niederträchtigeres als den furchtbaren Messerangriff in #Aschaffenburg, wo die Eltern eines kleinen Kindes die schlimmste Nachricht erhalten haben, die Eltern sich vorstellen können. Mein Mitgefühl gilt den Angehörigen der Opfer.“

Das sind Baerbocks Worte, blicken wir auf ihre Taten: Im Dezember 2021 verkündete Annalena Baerbock nicht nur: „Wir werden bürokratische Hürden abbauen, um die Aufnahme und die Einreise nach Deutschland für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen zu erleichtern“, sondern ihr Ministerium handelte, indem das Ausnahmeinstrument der alternativen Glaubhaftmachung anscheinend zum Standard erhoben wurde. „Eine Ablehnung allein aufgrund nicht vorliegender Belege ist nicht möglich.“ Denn: „Es ist nicht erforderlich, dass die Behörde mit absoluter Gewissheit die Richtigkeit des Sachverhalts feststellen muss“, erklärt Baerbocks Ministerium.

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