Es ging um zwei Kommentare auf Facebook zu Beiträgen eines Nachrichtenportals. In der Folge hatte die Staatsanwaltschaft Traunstein Ermittlungen wegen Volksverhetzung eingeleitet.
Im ersten Fall wurde ein Beitrag kommentiert, in dem über eine brutale Attacke auf einem Spielplatz berichtet worden war. Zwei unbekannte Täter hatten dabei mit Softair-Waffen auf Kinder geschossen und sie anschließend angegriffen.
Dazu schrieb der Beschuldigte (Orthografie aus dem Original übernommen):
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