Im vergangenen Herbst entschied das Bundesverfassungsgericht: Das Land Berlin hat seine Beamten über Jahre hinweg zu niedrig bezahlt. Die Bezüge wurden – mit wenigen Ausnahmen – als verfassungswidrig eingestuft. Nun hebt nicht nur die Hauptstadt die Besoldung an. Auch der Bund und die anderen Länder werden diesem Schritt jeweils auf ihre Weise folgen.
Nach dem Urteil ist der Staat verpflichtet, Beamte künftig so zu vergüten, dass ihre Bezüge mindestens 80 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung erreichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf im Bund wurde bereits von Innenminister Alexander Dobrindt vorgelegt. Insgesamt dürften die Anhebungen der Beamtenbesoldung den Bundeshaushalt jährlich mit zusätzlichen 3,5 Milliarden Euro belasten. Darüber hinaus würden Nachzahlungen in Höhe von etwa 707 Millionen Euro erforderlich.
Die Erhöhungen werden jedoch keineswegs einheitlich ausfallen – ausgerechnet die Bestverdiener sollen überproportional profitieren. Es zeichnet sich ein deutliches Gefälle ab. So ist vorgesehen, dass Beamte der Besoldungsgruppe B11 – darunter unter anderem Staatssekretäre – künftig jährlich 5.556 Euro mehr erhalten.
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