Fast vier Jahre nach dem Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen setzt die Berliner Koalition aus CDU und SPD ein umstrittenes Vorhaben um: Ein sogenanntes „Vergesellschaftungsrahmengesetz“ soll den rechtlichen Rahmen für künftige Eingriffe in private Eigentumsverhältnisse schaffen. Laut offizieller Verlautbarung geht es nicht um Enteignung, sondern um staatliche Korrekturen bei offensichtlichem Marktversagen, etwa wenn Unternehmen dauerhaft gegen Gesetze verstoßen oder Investitionen vernachlässigen.
Der Gesetzesentwurf soll bis Ende des Jahres ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden, frühestens zwei Jahre nach Verabschiedung in Kraft treten und vorab vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden können. Damit wollen CDU und SPD Kritik an der möglichen Verfassungswidrigkeit des Vorhabens zuvorkommen. Inhaltlich soll das Gesetz Grundsätze zur Entschädigung regeln und Kriterien definieren, bei deren Vorliegen eine Vergesellschaftung denkbar wäre, wie im Bereich Wohnen, Energie oder Wasser.
Als auslösende Faktoren sollen unter anderem die Missachtung gesetzlicher Standards gelten, das Abführen von Gewinnen bei gleichzeitig fehlenden Investitionen oder unzureichende Beiträge zur Erreichung der Klimaziele. Auch Preisregulierung und das gesetzliche Verbot von Gewinnmaximierung zählen zum Instrumentenkasten, den die Koalition für geeignet hält, um „schieflaufende Entwicklungen“ zu korrigieren.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











