Der Bericht des Berliner Rechnungshofs trifft die Senatskulturverwaltung unter Leitung von Sarah Wedl-Wilson ins Zentrum. Rund 2,5 Millionen Euro wurden für Projekte gegen Antisemitismus vergeben, ohne dass die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten wurden. Es fehlten verbindliche Kriterien, ein belastbares Auswahlverfahren und eine nachvollziehbare Prüfung der Anträge. Entscheidungen wurden getroffen, ohne dass ihre Grundlage sauber dokumentiert oder fachlich abgesichert wurde.
Im Detail benennt der Rechnungshof 13 geförderte Projekte, finanziert aus einem Sonderetat für „Projekte von besonderer politischer Bedeutung“. Genau dieser Konstruktion fehlte jede tragfähige Struktur. Es gab keine klar definierten Zugangsvoraussetzungen, keine transparenten Auswahlmaßstäbe und kein Verfahren, das Vergleichbarkeit oder Gleichbehandlung sichergestellt hätte. Der Fördertopf wurde geöffnet, ohne die notwendigen Sicherungen einzubauen.
Die Auswahl der Projekte bleibt in zentralen Punkten im Dunkeln. Die Verwaltung konnte nicht darlegen, warum bestimmte Vorhaben berücksichtigt wurden und andere nicht. Bewertungsmaßstäbe fehlen oder wurden nicht erkennbar angewendet. Teilweise existieren keine vollständigen Unterlagen, teilweise fehlen fachliche Bewertungen. Entscheidungen erscheinen vorbereitet, bevor eine Prüfung überhaupt einsetzt.
Besonders gravierend ist der Umgang mit den Haushaltsmitteln. Sechs Projekte erhielten zusammen rund zwei Millionen Euro aus einem Titel, der für diese Zwecke nicht vorgesehen war. Mittel wurden zweckwidrig eingesetzt. Damit wurde eine zentrale Grenze des Haushaltsrechts aufgehoben. Die Bindung öffentlicher Mittel an ihren Zweck wurde außer Kraft gesetzt.
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