„Mit mir wird es keine Enteignungen geben.“ Diese großspurigen Worte postete Berlins CDU-Bürgermeister Kai Wegner noch im Juli dieses Jahres auf X. Die Enteignungsdebatte schade Berlin, erklärte er damals. „Sie verunsichert Investoren, untergräbt Vertrauen in den Standort und gefährdet Arbeitsplätze.“ Nun meldet die BZ, dass die Berliner CDU kurz vor Beginn des Wahljahrs zum neuen Berliner Abgeordnetenhaus plötzlich doch offen für Enteignungen ist.
Im Verlauf des Dienstags will der CDU-geführte Berliner Senat ein Gesetz beschließen, das die verfassungssichere Durchführung von Vergesellschaftungen ermöglichen soll. Dieses Gesetzesvorhaben sei eine direkte Reaktion auf den 2021 durchgeführten Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“, heißt es. Dieser hatte mit 58 Prozent eine Mehrheit unter den Berlinern bekommen.
Im Zentrum des Gesetzentwurfs stehen die rechtlichen Grundlagen für die geplanten Enteignungen. So werden unter anderem die Verhältnismäßigkeitsprüfung und die Entschädigung des Eigentümers geregelt. Der Verkehrswert der Immobilie soll dabei nicht zwingend die Höhe der Entschädigung bestimmen. Stattdessen gebe es „Spielraum“, wie die BZ schreibt, der einen „faire[n] Ausgleich zwischen Eigentumsrechten, mietenpolitischen Zielen und Haushaltsbelastung“ ermöglichen solle.
Pressekonferenz mit NATO-Generalsekretär Mark Rutte | 06.07.2026











