Im Streit um die Berichterstattung von Correctiv über ein vermeintliches Geheimtreffen in Potsdam hatte die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy vor dem Landgericht Berlin teilweise Erfolg. Das Gericht untersagte laut der dpa drei konkrete Äußerungen. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Im Kern des Verfahrens stand die rechtliche Einordnung einzelner Passagen der Veröffentlichung. Dabei ging es um die Frage, ob diese als Meinungsäußerungen oder als Tatsachenbehauptungen zu bewerten sind. Diese Unterscheidung ist maßgeblich für die Zulässigkeit journalistischer Aussagen.
Correctiv kündigte an, gegen das Urteil vorzugehen. Justus von Daniels, Chefredakteur der Plattform, erklärte gegenüber der dpa: „Wir sind sehr überrascht über das Urteil des Landgerichts Berlin, insbesondere im Vergleich zum klar gewonnenen Verfahren in Hamburg“. Zugleich betonte er: „Der unbestrittene Faktenkern unserer Recherche wurde nicht angegriffen, lediglich zwei journalistische Wertungen.“
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