Die Pro-Palästina-Aktivistin Yasemin Acar wurde vom Amtsgericht Berlin wegen Verleumdung, Widerstand, Angriff auf Polizeibeamte und versuchter Körperverletzung verurteilt. Doch einen Freispruch erhielt sie für das Rufen der antisemitischen Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“, die das Existenzrecht Israels abspricht und der verbotenen Terrororganisation Hamas zuspricht. Der urteilende Richter äußerte sogar „Hochachtung“ vor ihrem Einsatz gegen Israel, wie die B.Z. berichtete. Den Gerichtstermin inszenierte die Berufsaktivistin als PR-Veranstaltung.
Aufgrund der antisemitischen Parole, die sie mehrfach skandiert haben soll, wurde Acar auch wegen Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angeklagt. Das Bundesinnenministerium ordnet „From the river to the sea, Palestine will be free“ als Kennzeichen der verbotenen Palästinenser-Organisation Hamas ein. Doch dieser Einschätzung der Staatsanwaltschaft folgte das Amtsgericht nicht. Es verurteilte Acar wegen der übrigen Anklagepunkte zu 120 Tagessätzen à 15 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte 220 Tagessätze á 20 Euro gefordert.
Skurril an der Urteilsverkündung war, dass Richter Philipp Berkholz zwar anerkannte, dass Acar auf den Demonstrationen durchaus die Terrororganisation Hamas unterstützte. Doch dies sei nicht der Hauptgrund für ihre Teilnahme gewesen: „Sie sind zum Großteil nicht da auf den Demos, um die Hamas zu unterstützen – ich halte das deshalb nicht für strafbar“, sagte er laut B.Z..
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