Eine Antwort des Berliner Senats auf eine Anfrage der Berliner AfD-Fraktion zur Silvesternacht 2022 auf 2023 zeigt: Zwei Jahre nach der Horror-Nacht in der Hauptstadt sind immer noch nicht alle Verfahren abgeschlossen. Die Zahlen stammen aus der Justizverwaltung, über die der rbb berichtet.
Insgesamt wurden 102 Verfahren im Zusammenhang mit den Vorfällen zwischen 18 Uhr am Silvesterabend und 6 Uhr am Neujahrsmorgen eingeleitet. Zwei Verfahren sind bis heute offen, eines davon gegen eine unbekannte Person. Von 48 Verfahren gegen Unbekannte wurden 40 ergebnislos eingestellt. Nur in fünf Fällen konnten Beschuldigte ermittelt werden.
Die Verfahren gegen bekannte Tatverdächtige führten zu eher moderaten Konsequenzen. In 23 von 54 Fällen gab es gerichtliche Entscheidungen, darunter eine einzige Jugendstrafe und zwei Jugendarreste. Mehrfach wurden Geldstrafen verhängt oder Verfahren mit Auflagen abgeschlossen, während sieben Verfahren eingestellt wurden. Freiheitsstrafen blieben die Ausnahme und wurden lediglich zur Bewährung ausgesetzt.
DEUTSCHLAND: Klingbeil präsentiert Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 & Finanzplan bis 2030











