Marine Le Pen bleibt verurteilt. Doch das Pariser Berufungsgericht hat am Dienstag den entscheidenden Teil des Urteils gegen die französische Rechtsaußenpolitikerin entschärft. Die frühere Vorsitzende des Rassemblement National kann bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten.
Das Gericht verhängte gegen Le Pen drei Jahre Haft, davon zwei Jahre auf Bewährung. Ein weiteres Jahr soll unter elektronischer Überwachung vollstreckt werden. Hinzu kommen 100.000 Euro Geldstrafe. Außerdem sprachen die Richter eine Unwählbarkeit von 45 Monaten aus, setzten davon aber 30 Monate zur Bewährung aus. Übrig bleiben also 15 Monate. Diese Frist läuft in Frankreich bereits seit dem Urteil erster Instanz vom März 2025. Damit ist sie inzwischen abgelaufen.
Das ist eine deutliche Abschwächung des ersten Urteils. Damals war Le Pen zu vier Jahren Haft, 100.000 Euro Geldstrafe und fünf Jahren Unwählbarkeit mit sofortiger Wirkung verurteilt worden. Dieses Urteil hätte ihre Kandidatur 2027 praktisch verhindert.
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