In der Europäischen Union droht ein Angebotsschock, was die Versorgung mit Erdgas und Kohle angeht. Denn ab 2027 dürfen nur noch Erdgas und Kohle aus Staaten importiert werden, deren Dokumentationsverfahren über den Methanausstoß und dessen Reduktion den verpflichtenden Standards in der EU gleichrangig sind. Der Internationale Verband der Öl- und Gasproduzenten (IOGP) warnt angesichts dessen vor drastischen Kürzungen beim Angebot: Es könnten 43 Prozent weniger Gas und 87 Prozent weniger Öl importiert werden.
Die EU-Verordnung zur Methanreduktion sieht selbst kein genaues Einsparvolumen vor. So wird nicht vorgeschrieben, dass der Methanausstoß beispielsweise um 30 Prozent reduziert werden muss. Stattdessen gibt es technische Vorschriften: Das Ablassen und Abfackeln von Methan bei Gasanlagen ist prinzipiell verboten und nur in wenigen Ausnahmesituationen erlaubt. Betriebe müssen regelmäßig Untersuchungen auf Lecks durchführen und diese auch reparieren. Die Europäische Union begründet diese Maßnahmen damit, dass Methan das zweitschädlichste Treibhausgas nach Kohlenstoffdioxid sei.
Auch wenn Methan mit etwa zehn Jahren eine deutlich kürzere Verweildauer in der Atmosphäre hat als CO2, soll der Treibhauseffekt innerhalb von zwanzig Jahren 80-mal höher sein als der von Kohlenstoffdioxid. Es soll also kurzfristig schädlicher sein. Die EU-Kommission verweist auf Untersuchungen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), wonach der Methanausstoß bis 2030 um 45 Prozent reduziert werden muss. Dann würde der Anstieg der Temperatur bis 2045 um 0,3 Grad Celsius verringert.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











