Iranischer Brandstifter mit 27 Identitäten kann nicht abgeschoben werden

vor mehr als 1 Jahr

Iranischer Brandstifter mit 27 Identitäten kann nicht abgeschoben werden
Bildquelle: Apollo News

Der Brandstifter von Krefeld war den Behörden bereits durch zahlreiche Straftaten bekannt und wurde 2021 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Im europäischen Flüchtlingssystem soll er unter 27 verschiedenen Identitäten registriert sein. Trotzdem kann Hassan N. nicht abgeschoben werden, wie die Bild-Zeitung nun berichtet.

Laut der nordrhein-westfälischen Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) ist eine Rückführung in den Iran „gegenwärtig keine Option“. Der Grund dafür ist, dass Hassan N. über keine gültigen Reisedokumente verfügt. Der Iran stellt Ersatzpapiere nur aus, wenn Rückkehrwilligkeit besteht – und die ist bei Hassan N. offenbar nicht gegeben.

Laut Ministerium reiste Hassan N. erstmals 2002 nach Deutschland ein und wurde zunächst geduldet. Er stellte nicht nur hier, sondern auch in Dänemark, Norwegen, Schweden, der Schweiz und Österreich Asylanträge. In Frankreich verbrachte er mehrere Jahre im Gefängnis und wurde dort 23 Mal zu Haftstrafen verurteilt, bevor er offenbar wieder nach Deutschland gelangte. Auch Frankreich hat – wenig verwunderlich – kein Interesse daran, den kriminellen Iraner wieder aufzunehmen. Hierzulande wurde er 2010 zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und versuchter Vergewaltigung.

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