Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags hat den Antrag des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) auf eine bundesweite Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl vom Februar 2025 abgelehnt. Die Mehrheit des Gremiums hielt die Einsprüche der Partei für unbegründet. „Es kann kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden“, soll es in der 46-seitigen Beschlussempfehlung heißen.
Das BSW war bei der Wahl mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen nur knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Bundesweit fehlten der Partei nach eigenem Bekunden lediglich 9529 Stimmen. Die Partei vermutet Zählfehler, vor allem Verwechslungen mit der Kleinpartei Bündnis Deutschland (BD), die in fast allen Bundesländern direkt über dem BSW auf dem Stimmzettel stand und 0,2 Prozent erhielt. In einzelnen Wahlbezirken waren tatsächlich Stimmen für das BSW dem BD zugerechnet worden.
Der Ausschussvorsitzende Macit Karaahmetoğlu (SPD) betonte, man habe die Vorwürfe „sehr genau geprüft“. Der Sachvortrag des BSW habe sich jedoch „in allen Teilen als unzutreffend herausgestellt“. Nachprüfungen seien nur zulässig, wenn konkrete Anhaltspunkte für Fehler vorlägen; ein „Nachprüfungsverlangen ins Blaue hinein“ sei hingegen unzulässig. Regionale Auffälligkeiten allein reichten nicht aus.
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