Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am Donnerstag ein Verfahren verhandelt, das bundesweit Folgen haben könnte. Der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach verlangt, dass die Stadt Nürnberg aus der „Allianz gegen Rechtsextremismus“ austritt. Nürnberg ist Gründungsmitglied des Bündnisses. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat der Partei bereits recht gegeben. Die Stadt wehrt sich dagegen mit einer Revision.
Ausgangspunkt ist ein Beschluss des Nürnberger Stadtrats. Am 18. November 2021 lehnte eine Mehrheit einen Antrag der AfD ab, die Mitgliedschaft in dem Bündnis zu beenden. Der Kreisverband zog daraufhin vor Gericht. Während das Verwaltungsgericht Ansbach die Klage im Juli 2022 noch abwies, entschied der Verwaltungsgerichtshof in München am 14. November 2024 anders und verpflichtete die Stadt zum Austritt. Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließ das Gericht die Revision zu. Diese liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 3.25.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs stützt sich maßgeblich auf konkrete Äußerungen der Allianz. In einer Pressemitteilung vom 11. Februar 2020 heißt es, die AfD werde für „Werbezwecke“ aktiv; zudem lasse sich ein Integrationsgremium für die Zwecke von „Rassisten“ und Gegnern einer „vielfältigen und bunten Gesellschaft“ instrumentalisieren. Weiter formuliert die Allianz: „Wer Demokratie wählt, spricht nicht mit Rassisten!“
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