Die Bundesregierung hat die Unionsanfrage mit den 551 Fragen zur Finanzierung von NGOs beantwortet und an die Union zurückgeschickt. Von einer Antwort im engeren Sinne kann dabei aber nicht gesprochen werden. In wesentlichen Punkten wich die Bundesregierung aus und erklärte regelmäßig, dass sie keine spezifische Antwort geben könne.
In insgesamt 71 Fällen gab sie der Bild zufolge an, dass ihr zu den gestellten Fragen „keine Erkenntnisse“ vorlägen. Darüber hinaus erklärte die Bundesregierung achtmal, dass sie entweder „keine Informationen“ zu dem angefragten Sachverhalt habe oder es nicht in ihren Zuständigkeitsbereich falle, entsprechende Informationen zu sammeln. Darüber hinaus blieben 17 weitere Fragen unbeantwortet, wobei die Regierung dies mit „der unspezifischen Fragestellung“ begründete.
Insbesondere Fragen zu Correctiv lässt die Bundesregierung fast gänzlich unbeantwortet. Hier heißt es regelmäßig, dass der Bundesregierung keine Kenntnisse vorlägen oder sie nicht zuständig sei. Lediglich in einer Anlage nimmt man Stellung zur Höhe der Finanzierung von Correctiv. Diese war aber überwiegend ohnehin schon bekannt. Auch fragte die Unionsfraktion, ob und inwiefern Correctiv politische Entscheidungsprozesse beeinflusst.
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