Die Bundesregierung will die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte zwar verstärken, schließt finanzielle Wiedergutmachungen an ehemalige Kolonien aber aus. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor, über die der Tagesspiegel berichtete.
In der Antwort heißt es demnach, dass „das unter deutscher Kolonialherrschaft begangene Unrecht“ zwar aufzuarbeiten sei, der Begriff der Wiedergutmachung jedoch völkerrechtlich nicht anwendbar ist. Eine internationale Verpflichtung habe es zur Zeit der Kolonialverbrechen nicht gegeben, heißt es. „Das Konzept der Wiedergutmachung ist daher im Zusammenhang mit der kolonialen Vergangenheit Deutschlands nicht anwendbar“, heißt es wörtlich in der Antwort der Bundesregierung.
Konkret bezieht sich die Regierung auch auf das 2021 zugesagte Hilfspaket für Namibia im Umfang von 1,1 Milliarden Euro. Die Mittel sollen über 30 Jahre verteilt in Projekte für Wiederaufbau, Entwicklung und Versöhnung fließen. Bisher sind die Gelder jedoch nicht ausgezahlt worden, da die Gespräche über Umsetzung und Zeitplan noch laufen. „Davon sollen 1,05 Milliarden Euro für ein Programm für Wiederaufbau und Entwicklung und 50 Millionen Euro für ein Programm für Versöhnung bereitgestellt werden“, heißt es in der Antwort.
DEUTSCHLAND: Klingbeil präsentiert Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 & Finanzplan bis 2030











