Das Auswärtige Amt wollte afghanische „Scharia-Richter“ nach Deutschland einfliegen. Das geht aus einem Bericht der Welt über den letzten Aufnahmeflug afghanischer Staatsbürger in der vergangenen Woche hervor. Demnach hatte das Auswärtige Amt über die Botschaft im pakistanischen Islamabad den afghanischen Juristen Einreisezusagen gemacht – im letzten Moment funkte die Bundespolizei dazwischen.
Im Normalfall müssen sich gefährdete Afghanen über eines der verschiedenen Aufnahmeprogramme der Bundesregierung für eine Aufnahme bewerben – dafür müssen sie aber nicht vor Ort in Islamabad sein. Überzeugen sie das Auswärtige Amt, und so war es bei den Scharia-Richtern offensichtlich der Fall, werden sie erst dann für die Ausstellung der Papiere und weitere Sicherheitsüberprüfungen – die es erst seit 2023 und auch nur auf Drängen der Bundespolizei gibt – nach Islamabad beordert.
Die Scharia-Richter konnten offenbar bereits zuvor glaubhaft machen, sie hätten sich mit ihren Urteilen bei den Taliban unbeliebt gemacht und seien deshalb gefährdet. Außerdem entsprachen sie offenbar der laut Welt geltenden Anforderung, als Richter keine Todesstrafe verhängt zu haben. Ihr Anliegen wurde von Nichtregierungsorganisationen an die zuständigen Behörden weitergegeben, das Auswärtige Amt brachte die afghanischen Juristen anschließend in Islamabad unter.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











