Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Berliner Vermieterin gegen die Verlängerung der Mietpreisbremse nicht zur Entscheidung angenommen. Das teilte das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mit. Die Bild berichtete zuerst.
Im konkreten Fall hatte die Vermieterin nach Darstellung des Gerichts gegen die Vorgaben der Mietpreisbremse verstoßen. Mieter setzten vor den Zivilgerichten durch, dass zu viel gezahlte Miete zurückerstattet und der Mietpreis abgesenkt wird. Diese Entscheidungen bestätigte der Bundesgerichtshof im Dezember 2024.
Dagegen wandte sich die Vermieterin anschließend mit einer Verfassungsbeschwerde und griff zugleich die in Berlin geltenden Regeln zur Mietpreisbremse an. Das Bundesverfassungsgericht sah jedoch keine Verletzung ihrer Grundrechte durch die Mietpreisbremse.
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