Die CDU in Schleswig-Holstein möchte die sexuelle Identität in das Grundgesetz aufnehmen lassen. Dafür hat die Partei von Ministerpräsident Daniel Günther am Donnerstag über einen gemeinsamen Antrag mit den Grünen debattieren lassen, der die Initiative enthält. Das Anliegen wurde als Gegenentwurf zu einem Antrag der Oppositionsparteien FDP, SPD und SSW eingereicht.
Die Anträge enthalten einen zentralen Punkt: In beiden wird die Landesregierung aufgefordert, eine „erneute Bundesratsinitiative zur Ergänzung der sexuellen Identität in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes einzubringen.“ Ähnliche Vorhaben gab es in den vergangenen Jahren bereits, wurden jedoch jeweils im Bundesrat abgelehnt.
In Artikel 3 Absatz 3 heißt es momentan, niemand dürfe „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Pressekonferenz mit NATO-Generalsekretär Mark Rutte | 06.07.2026











