Der Bundestag hat am Donnerstag einen Antrag der AfD zur Einstellung staatlicher Förderung der linken Rechercheplattform Correctiv abgelehnt. Alle übrigen Fraktionen stimmten gegen die Vorlage.
Anlass der Debatte ist ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. März 2026. Darin wurden mehrere Aussagen aus der Correctiv-Berichterstattung über das Treffen in Potsdam in Bezug auf die AfD-Abgeordnete Gerrit Huy untersagt. Das Gericht untersagte unter anderem die Darstellung eines „Masterplans zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ sowie die Behauptung, Huy habe vorgeschlagen, Doppelstaatlern die deutsche Staatsbürgerschaft „wieder wegzunehmen“.
Diese Aussagen seien demnach „im Wesentlichen unwahr“, teilweise „aus der Luft gegriffen“ und ohne ausreichende Tatsachengrundlage erfolgt. Correctiv verteidigte sich im Verfahren unter anderem damit, es habe sich um zulässige Wertungen gehandelt. Das Gericht folgte dieser Argumentation in den untersagten Punkten nicht – von der Geschichte über „Deportationspläne“, die im Januar 2024 Tausende Menschen mobilisierte, bleibt im Kern nichts mehr übrig. Correctiv hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











