Brisantes Urteil zum Deportations-Märchen: Weil das Gericht darin eine „unwahre Tatsachenbehauptung“ erkennt, darf Beatrix von Storch Correctiv eine „dreckige Lüge“ vorwerfen

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Brisantes Urteil zum Deportations-Märchen: Weil das Gericht darin eine „unwahre Tatsachenbehauptung“ erkennt, darf Beatrix von Storch Correctiv eine „dreckige Lüge“ vorwerfen
Bildquelle: NiUS

Was für ein Jahr! 2024 begann mit einer atemberaubenden Lüge, mit der das angeblich „gemeinnützige“ Medienportal Correctiv ganz Deutschland hinter die Fichte führte – und es endet mit der endgültigen Vernichtung dieser Lüge durch ein Gericht.

Das Landgericht Berlin erlaubt der Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch (AfD) ausdrücklich, dem links-aktivistischen Medien-Unternehmen eine „dreckige Lüge“ vorzuwerfen: Bei der Behauptung, in Potsdam sei ein Masterplan, der die „Ausweisung oder Deportation auch von deutschen Staatsangehörigen“ beinhalte, besprochen worden, sei von der „Unwahrheit dieser Tatsachenbehauptung auszugehen“.

Zum Hintergrund: Beatrix von Storch hatte am 12. Oktober in einer Rede gesagt: „Nach einem Jahr Hass und Hetze gegen die AfD, nach der dreckigen Correctiv-Lüge, nach diesem ganzen massenhysterischen Demos, lautet die Wahrheit: Grün ist am Boden, die Ampel ist am Boden und als Nächstes überflügeln wir die CDU, übernehmen die Regierung und retten unser Land“.

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