Der Streit zwischen dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) und dem Online-Portal NIUS geht in die nächste Runde: In einer Erwiderung auf die Klage von NIUS argumentieren Günthers Anwälte, der Politiker habe seine umstrittenen Äußerungen über das Portal nicht in seiner amtlichen Funktion getätigt. Damit weicht Günther einer inhaltlichen Auseinandersetzung aus und stellt sich als Privatperson dar. Das geht aus einem Schreiben der Anwaltskanzlei Günthers hervor, das NIUS vorliegt.
Der Streit geht auf die ZDF-Talkshow von Markus Lanz vom 7. Januar zurück. Günther, eingeladen als Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, diskutierte über digitale Strategien der Landesregierung und die Regulierung von Tech-Konzernen. Dabei griff er neue und freie Medien wie NIUS frontal an: NIUS und ähnliche Portale müsse man als „Gegner“ und „Feinde der Demokratie“ betrachten, so Günther. In NIUS-Artikeln über ihn stimme „in der Regel nichts drin“, sie seien „vollkommen faktenfrei“ – obwohl er sich bis heute nicht gegen Ausführungen von NIUS juristisch zur Wehr gesetzt hat.
Schauen Sie hier Julian Reichelts Ausführungen zum Günther-Skandal:
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











