Das deutsche Strafrecht sieht ausdrücklich vor, Menschen für Taten zu bestrafen, die sie niemals begehen wollten. Man nennt es grobe Fahrlässigkeit. Unsere Gesellschaft ist sich seit über hundert Jahren einig, dass man nicht nur vorsätzlich, sondern auch versehentlich zum Straftäter werden kann. Jeder Bürger dieses Landes kann es zum Beispiel mit der Strafjustiz zu tun bekommen, weil er seine Steuererklärung schlicht nicht versteht und nicht verstehen kann. Wir alle müssen unterschreiben, dass all unsere Angaben wahrheitsgemäß sind, obwohl die meisten von uns keine Ahnung haben, was sie da unterschreiben.
Die aktuelle Folge „Achtung, Reichelt!“ sehen Sie hier:
Der Staat weiß, dass wir keine Ahnung haben, was wir bei der Steuererklärung eigentlich unterschreiben. Es ist der Staat, der das Steuerrecht so kompliziert macht, dass wir als Bürger es gar nicht verstehen können. Und das macht der Staat ganz bewusst zur Rechtsgrundlage für die Bestrafung von Bürgern. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ ist ein Rechtsgrundsatz, der es in den Volksmund geschafft hat. Wir alle wissen, dass man uns vor Gericht stellen kann für Unachtsamkeit, Unwissen, Dummheit – Fahrlässigkeit.
Nur für diejenigen, die diese Regeln machen, gilt das nicht. Die fahrlässige, oft sogar mutwillige und geradezu bösartige Zerstörung unserer Lebensgrundlagen durch Politiker ist straffrei. Die Menschen, die aus ideologischem Wahn oder Opportunismus vernichten, was Millionen Menschen aufgebaut und bezahlt haben, haben rein gar nichts zu befürchten. Eine Strafe für politisches Totalversagen ist nicht vorgesehen, im Gegenteil: Jahrelanges Totalversagen in höchsten Ämtern wird durch märchenhafte Pensionen belohnt. Die Argumentation lautet, dass man Politiker für ihre politischen Fehler und Irrwege bedingungslos straffrei stellen muss, weil ja sonst niemand mehr in die Politik gehen würde.
Auch ich habe diese Argumentation früher hingenommen. Aber je mehr ich auf die rücksichtslose Zerstörung unserer Volkswirtschaft, auf die wahnwitzige Energiepolitik gegen Volk und Naturgesetze blicke, die nur in einer Katastrophe enden kann, desto mehr bin ich der Meinung: Wir brauchen die Politiker-Haftung. Wir brauchen den Straftatbestand der Politiker-Untreue. Es muss möglich sein, Politiker für die grob fahrlässige oder mutwillige Zerstörung unserer Lebensgrundlagen vor Gericht zu stellen. Den letzten Beweis, dass das möglich sein muss, lieferte vor wenigen Tagen Bundeskanzler Friedrich Merz.
Was war geschehen? EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen von der CDU, Architektin des Green Deals, hatte die CDU-Politik des Atomausstiegs von Angela Merkel als historischen Fehler bezeichnet. Hier sind die damalige CDU-Bundeskanzlerin Angela Merkel und Ursula von der Leyen:
Ein strategischer Fehler. Das ist ein zwar beiläufiges, aber doch gewaltiges Schuldeingeständnis von Ursula von der Leyen. Bundeskanzler Friedrich Merz wurde wenig später auf diese Aussage angesprochen. Seine Antwort ist nicht weniger als historisch:
Irreversibel.
Zwar stimmt der Bundeskanzler der Einschätzung von Ursula von der Leyen ausdrücklich zu. Aber er nennt den strategischen Fehler des Atomausstiegs, der nirgendwo auf der Welt so fanatisch vollstreckt wurde wie in Deutschland, „irreversibel“, also unumkehrbar. Der Bundeskanzler weigert sich damit nicht bloß, diesen lebensbedrohlichen Fehler zu korrigieren. Er erklärt den strategischen Fehler geradezu zur Doktrin. Er legt sich absolut fest, diesen Irrweg weiter zu verfolgen.
WM 2026 in USA: Fifa-Skandal! Trump ruft Infantino an! Sperre für US-Spieler aufgehoben I WELT LIVE











