Nun steht das Urteil fest: dauerhafte Unterbringung in der Psychatrie für den Mann, der in Wangen in einem Supermarkt ein vierjähriges Mädchen vor den Augen ihrer Mutter niedergestochen und lebensgefährlich verletzt hatte, NIUS berichtete. Zuvor wurde der Täter aus Saudi-Arabien abgeschoben und landete im Allgäu.
Schon kurz nach der Tat ging die Staatsanwaltschaft von einer Schuldunfähigkeit aus. Die Staatsanwältin Tanja Vobiller sagte: „Wir gehen bei dem Mann von einer verminderten Schuldfähigkeit oder einer Schuldunfähigkeit aus.“ „Die paranoide Schizophrenie, wie es der Sachverständige in seinem Gutachten diagnostiziert hatte, wurde an den bislang drei Verhandlungstagen mehrfach zum Thema“, berichtet die Schwäbische.
„Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der Mann dauerhaft in eine Psychiatrie. Sie hatte einen Antrag auf ein sogenanntes Sicherungsverfahren gestellt“, schrieb der Landtag Baden-Württemberg vor der Verkündung des Urteils. Wird ein Sicherungsverfahren beantragt, so findet trotz möglicher Schuldunfähigkeit ein Verfahren statt. Der Antrag ersetzt die Anklageschrift.
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