Die Affäreninszenierung Fernandes-HateAid-Neubauermilieu läuft nach dem Schema einer Nummernrevue ab: zum Auftakt die Zündung des Feuerwerks in Gestalt eines Spiegel-Titels mit der Zeile „Du hast mich digital vergewaltigt“, dann Auftritt der Justizministerin mit dem passend zugeschnittenen Gesetz gegen „digitale Gewalt“, zeitgleich Demonstrationen, Fernsehgericht bei Caren Miosga, mittlerweile Zweit- und Drittverwertung mit der ganz allgemeinen Ausrichtung auf den (weißen, einheimischen) Problemmann, um endlich von dem Ursprung der Affäre wegzukommen, da der faktische und juristische Substanzmangel der Fernandes/Ulmen-Geschichte sich selbst mit größter Anstrengung nicht mehr wegreden lässt.
So weit zu der Faktenlage, die allerdings wie schon bei der „Correctiv“-Wannsee-Story, bei dem Medienfeldzug gegen den Rammstein-Sänger Till Lindemann, in der Causa Hubert Aiwanger und bei vielen anderen ähnlichen Kampagnen kaum eine Rolle spielte.
Die FAZ meinte nach der fernsehöffentlichen Verhandlung in der Show von Caren Miosga mit Collien Fernandes, Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und der themenflexiblen Aktivistin Theresia Crone, aber ohne Ulmens Anwalt, die Moderatorin habe in der Sendung die Affäre und deren „politische Dimension“ sauber voneinander getrennt. Nur ergibt sich aus der Fernandes-Ulmen-Angelegenheit selbst überhaupt nichts Politisches.
Die politische Dimension beginnt mit der Bewirtschaftung der Sache durch Mandatsträger, Vorfeldorganisationen und Medien. Und die reicht weit über die unmittelbare Politik hinaus, nämlich in die Sprache. Ein wesentliches Ziel der Kampagne besteht darin, die Wendung digitale Gewalt fest in der Öffentlichkeit zu verankern. Die überwiegend steuergeldfinanzierte gemeinnützige gGmbH HateAid, die wiederum seit Jahren mit Fernandes kooperiert, gehört zu jenen, die den Begriff so lange wiederholten, bis ihn Amtsträger und Journalisten in ihr Repertoire aufnahmen. Hubigs Entwurf, der jetzt auf der langsam ausrollenden Welle schnell durch den Bundestag soll, nennt sich „digitales Gewaltschutzgesetz“. Miosga gab ihrer Sendung den Titel „Digitale Gewalt – wie können Frauen besser geschützt werden?“ Und manche Journalisten geben ganz von selbst ihr Bestes, um ihrem Publikum nahezubringen, dass in der virtuellen Welt schlimmere Gefahren lauern als an der dunklen Bahnhofsunterführung.
In Hubigs Gesetz geht es im Kern nicht um den Schutz von Frauen, sondern um eine automatisierte biometrische Gesichtserfassung im gesamten Internet, die der Staat für alles Mögliche nutzen kann, außerdem um eine Illegalisierung auch von satirischen Bildmontagen, es steckt also wie bei vielen anderen Paragraphen etwas ganz anderes drin, als der Name suggeriert. Die meisten Medien übernehmen den Begriff digitale Gewalt ansatzlos und befördern ihn damit zumindest in eine Realität zweiter Ordnung. In der ersten Ordnung der Wirklichkeit, die früher auch als die einzige galt, gibt es keine digitale oder virtuelle Gewalt.
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