ZDF-Fakenews über den ermordeten Charlie Kirk, NDR-Intrigen gegen eine etwas konservativere Moderatorin: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steckt in einer schweren Krise. Hauptvorwurf der ÖRR-Kritiker ist, dass ARD und ZDF in ihrer Themenauswahl, Berichterstattung und Kommentierung viel zu einseitig sind und ihrer eigentlichen Aufgabe, die politische Debatte in ihrer vollen Breite von links bis rechts abzubilden und mitzugestalten, nicht nachkommen. Immer mehr Pflichtbeitragszahler wollen die Öffentlich-Rechtlichen daher nicht mehr finanzieren. Eine Frau aus Bayern hat diesen Streit bis vor das Bundesverwaltungsgericht getrieben. Und dort steht nun bald eine Entscheidung an, die Grundsatzcharakter haben könnte. Am 1. Oktober wird öffentlich darüber verhandelt.
Die Beitragszahlerin aus Bayern hatte gegen ihren Heimatsender, den Bayerischen Rundfunk, geklagt, weil sie das Programm als nicht ausgewogen genug ansieht und darum die Zahlung des Beitrags einstellen wollte. Die juristische Argumentation: Es bestehe ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn der Rundfunk seinem verfassungsrechtlichen Anspruch nicht nachkomme, wie es im erstinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 21. September 2022 heißt. Die Klage wurde dort abgewiesen.
Das Verwaltungsgericht München entschied in erster Instanz, dass die Klage unbegründet sei, weil ein Zahlungspflichtiger die Zahlung des Rundfunkbeitrags nicht davon abhängig machen könne, ob „ihm das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefällt und er den Funktionsauftrag als erfüllt ansieht oder nicht“. Die Rundfunkanstalten hätten innerhalb gesetzlicher Rahmenbedingungen Freiheit, wie sie das Programm ausgestalten. Die Überprüfung der Mittelverwendung erfolge durch die Rundfunkräte.
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