Das sagt der deutsche Botschafter Miguel Berger in London: „Bei der Bundestagswahl können viele Deutsche im Ausland ihr Wahlrecht nicht ausüben. Fristen wurden zu knapp kalkuliert, die Verfahren sind zu bürokratisch. Eine Reform ist dringend notwendig.“
Je nachdem, wie viele Auslandsdeutsche wegen des Organisationsversagens des Bundeswahlleiters nicht abstimmen können einerseits, und wie knapp das amtliche Wahlergebnis wird andererseits, ist das ein Wahlwiederholungsgrund.
Fußnote: Interessante neue Form der Vertretung Deutschlands in fremden Staaten.
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