Beginnen wir mit dem, was in der neuesten Steigerung des staatlichen Kampfs gegen Bürger und Verfassung bisher geschah, nämlich in der Berliner Justiz im Kampf gegen Norbert Bolz. Anders, als jemand meinen könnte, der davon erfährt, dass vier Polizisten an der Haustür des Autors und Kommunikationswissenschaftlers läuteten und dem Professor einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Tiergarten unter die Nase hielten, handelte es sich hier nicht um einen plötzlichen Anfall des Obrigkeitsstaates, also gewissermaßen um eine Affekttat. Denn Norbert Bolz gefährdet nicht die Rechtsordnung, nicht grundsätzlich und schon gar nicht akut. So etwas erledigt in Berlin ein Duo aus Staatsanwalt und Amtsrichter. Das, was die Staatsanwaltschaft dem bekannten liberalkonservativen Geist vorwirft, ereignete sich schon im Januar 2024.
Damals titelte die taz im Zuge der Aufwallung um die „Correctiv“-Geschichte über eine angebliche Wannsee-2.0-Konferenz: „AfD-Verbot und Höcke-Petition: Deutschland erwacht“. Bolz kommentierte die taz auf X mit der Feststellung: „Gute Übersetzung von woke: Deutschland erwache!“ Nun handelt es sich bei „woke“ um eine Slangvariante von „awake“, die sich tatsächlich mit „erwacht“ übersetzen lässt. Abgesehen davon wollte Bolz mit seinem Tweet die taz und die Öffentlichkeit allgemein darauf aufmerksam machen, dass sich die linke Zeitung ausgerechnet bei der Feier des eigenen Antifaschismus einer ziemlich bekannten NS-Losung fast wortwörtlich bediente. Etwas später fiel in der Redaktion offenbar auch der Groschen. Jedenfalls änderte sie die Überschrift. Der Kommunikationswissenschaftler schrieb also gewissermaßen an das woke Zentralorgan: „Das klingt ja fast wie ‚Deutschlandland erwache‘.“
Also das gleiche, ja fast dasselbe wie der ehemalige CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz, um den es hier noch gehen soll.
Den Kontext von Bolz’ Kommentar kann sich jeder mit einer auch nur durchschnittlichen Fähigkeit zum sinnentnehmenden Lesen selbst erschließen. Das galt aber nicht für denjenigen, der den Publizisten bei der staatlichen Meldestelle „HessenGegenHetze“ verzinkte, nicht für die Beamten des Bundeskriminalamts, die hier ebenfalls etwas Strafbares erkennen wollten, und nicht für die Staatsanwaltschaft Berlin, auf deren Tisch die Angelegenheit Monate später landete. Dort leitete jemand ein Ermittlungsverfahren gegen Norbert Bolz wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen den Paragraphen 86a des Strafgesetzbuches ein, also wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen und Symbole. Das Gesetz erfasst übrigens auch Symbole und Losungen, die dem Original „zum Verwechseln ähnlich“ sehen. Nach der Justizlogik, dass es auf Kontext und höchstrichterliche Urteile zum Paragraphen 86a nicht ankommt, jedenfalls nicht in Berlin, hätte die Behörde auch gegen die taz ermitteln müssen. Das unterblieb allerdings wie durch Zauberhand.
Die Aufnahme von Ermittlungen allein genügte noch nicht. Am 29. April 2025, also ein Jahr und drei Monate nach der angeblichen Tat von Norbert Bolz, stellte ein Richter am Amtsgericht Tiergarten namens Lars Fricke auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss für das Haus des Wissenschaftlers aus. Ein halbes Jahr später marschierte das Polizeiquartett schließlich auf dem Grundstück des emeritierten Professors auf. Warum so spät? Bekanntlich leiden Justiz und Polizei in Berlin unter chronischer Überlastung. Kürzlich konnte ein wegen Totschlags angeklagtes Clanmitglied einstweilen frei aus dem Kriminalgericht Moabit spazieren, weil die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift nicht rechtzeitig fertig bekam. Wegen ständiger Überforderung übersahen die Ordnungshüter auch die bei etlichen Hamas-Demonstrationen in der Stadt mitgeführten IS-Flaggen. Unter diesen prekären Umständen rutscht eben selbst eine extralegale Strafexpedition gegen einen konservativen Autor auf der Prioritätsliste ein bisschen nach hinten.
Der Gesetzeszweck von Paragraph 86a liegt darin, ein Wiedererstarken des Nationalsozialismus zu verhindern. Am 15. März 2007 entschied der Bundesgerichtshof in einem Revisionsverfahren zu einem 86a-Fall: „Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in einer Darstellung, deren Inhalt in einer offenkundigen und eindeutigen Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt, läuft dem Schutzzweck des § 86a StGB ersichtlich nicht zuwider und wird daher vom Tatbestand der Vorschrift nicht erfasst.“ In seinem Beschluss vom 23. März 2006 stellte das Bundesverfassungsgericht zu einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen des Paragraphen 86a grundsätzlich fest, eine Strafbarkeit könnte entfallen, „wenn […] der Kontext der Verwendung ergibt, dass eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt des Kennzeichens entsprechenden Richtung ausscheidet.“ Bei Bolz’ Eintrag auf X trifft genau das eindeutig zu, und das schon deshalb, weil er seinen Kommentar unmittelbar an das taz-Zitat heftete. Den Zusammenhang konnte also niemand überlesen.
In der Verfolgung einer Meinungsäußerung, die nach ständiger Rechtsprechung gegen kein Gesetz verstößt, liegt die erste, aber noch nicht die höchste Stufe dieses Justiz-und-Politskandals in drei Teilen. Teil zwei besteht darin, dass es gar nicht so wenige Zeitgenossen gibt, die öffentlich NS-Parolen verwenden – und wegen der kein Staatsanwalt ein Verfahren eröffnet, von Hausdurchsuchungen ganz zu schweigen. Beispielsweise der oben zitierte frühere CDU-General Polenz.
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