Es ist eine Entscheidung von radikaler Tragweite – aber umfangreich begründet wird sie nicht. Der Verfassungsschutz stuft die AfD insgesamt als gesichert rechtsextreme Partei ein und beruft sich dabei auf ein 1100-seitiges Gutachten. Es soll aber geheim bleiben. Die AfD soll in Zukunft nachrichtendienstlich verfolgt und gesetzlich bestraft werden, auch verboten werden können. Aber warum genau? Das bleibt vage.
Erst Stunden nach der Verkündung werden einzelne Beispiele öffentlich, mit denen die schwerwiegende Maßnahme gegen die AfD durch den Verfassungsschutz begründet wird. Es sind drei an der Zahl, veröffentlicht nicht vom Bundesamt oder vom Innenministerium, sondern von den Journalisten von Welt. Es sind unterschiedliche Aussagen, alle scharf formuliert, aber als Beleg für eine Verfassungsfeindlichkeit doch fragwürdig (Lesen Sie hier mehr).
Eine dieser Aussagen lautet: „Verfehlte Migrationspolitik und Asylmissbrauch haben zum 100.000-fachen Import von Menschen aus zutiefst rückständigen und frauenfeindlichen Kulturen geführt“. Sie wird vom Verfassungsschutz als Beleg für die „gesichert rechtsextreme“ Ausrichtung der AfD geführt.
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