Die Wahl von Verfassungsrichtern ist ein politischer Vorgang mit großer Tragweite. Im Grundgesetz ist verankert, dass die insgesamt 16 Bundesverfassungsrichter von den gesetzgebenden Organen, also Bundestag beziehungsweise Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheiten zu wählen sind. Die Tragweite dieser Entscheidung erschließt sich daraus, dass die gewählten Verfassungsrichter dann Teil einer von der Politik unabhängigen Institution werden, deren Rechtsprechung für die anderen Verfassungsorgane – darunter Bundestag und Bundesrat – wiederum bindend ist.
Die Trennung zwischen Politik und Gerichten ist ein konstituierendes Prinzip liberaler Demokratien. Dementsprechend gibt es eine Gewaltenteilung zwischen den Gerichten und Rechtsprechung (Judikative) einerseits und der Politik mit gesetzgebender Funktion (Legislative) sowie ausführenden Organen, darunter die Bundesministerien, Bundesverfassungsschutz und Staatsanwaltschaften (Exekutive) andererseits. Die Gewaltenteilung soll Machtmissbrauch verhindern, indem sich die drei Gewalten gegenseitig kontrollieren und begrenzen.
Auf die Frage, wie die Klimazukunft aktiv zu gestalten sei, erklärte Kaufhold 2023 in einem Interview zu ihrem Forschungsprojekt „The Institutional Architecture for a 1.5 °C World“ an der LMU München: „Natürlich denkt man in solchen Fragen zunächst an Parlament und Regierung. Wir stellen aber leider fest, dass sie das Thema nicht schnell genug voranbringen. Deswegen muss man überlegen, wie man das Tableau der Institutionen erweitert.“ In den letzten Jahren seien die Gerichte auf den Plan getreten, „die deutlich machen, dass Klimaschutz auch eine menschenrechtliche Dimension hat“, und zum anderen die Zentralbanken. Hinzu komme eine Reihe anderer Institutionen, die man in Deutschland und auf europäischer Ebene für den Klimaschutz geschaffen habe.
Explizit erwähnt sie den Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung, auf europäischer Ebene die Platform on Sustainable Finance und international das Network for Greening the Financial System, allesamt Institutionen ernannter und selbsternannter Experten, die über keine demokratische Legitimation verfügen und gegenüber dem Wahlvolk nicht rechenschaftspflichtig sind. Bei so vielen Akteuren könne man sich fragen, so Kaufhold weiter: „Wer macht es am besten, am effizientesten, am effektivsten? Und wie sollte das Zusammenspiel der Institutionen aussehen, damit sie sich möglichst gegenseitig stärken und nicht behindern?“
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