Im Streit um den ihr nach eigenen Angaben zustehenden größeren SPD-Fraktionssitzungssaal im Reichstagsgebäude hat die jetzt doppelt so große AfD-Bundestagsfraktion Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Das teilte der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit.
Hintergrund des Organstreitverfahrens sowie des Antrags auf eine einstweilige Anordnung ist die umstrittene Entscheidung des Ältestenrats des Bundestages, der 120 Abgeordnete umfassenden SPD-Fraktion und nicht der deutlich größeren AfD-Fraktion (151 Abgeordnete) den zweitgrößten Fraktionssitzungssaal zuzuweisen, den zur Zeit die SPD-Fraktion besetzt und nicht räumen will. Durch die unzureichende Größe des Sitzungssaals, den die AfD-Fraktion stattdessen nutzen soll, werden die Arbeitsfähigkeit und damit die parlamentarischen Rechte der mit Abstand größten Oppositionsfraktion aus deren Sicht massiv eingeschränkt. Außerdem würden der Gleichheitsgrundsatz sowie die Rechte der Opposition im Parlament offensichtlich missachtet.
Dazu führte der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, am Freitag (4. Juli) weiter aus:
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











