Die Koalition hat sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt. Damit ist ein zentraler Streitpunkt in den Verhandlungen über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz offenbar ausgeräumt. Nach Angaben der Fraktionsspitzen von Union und SPD sollen bestimmte Kostenrisiken nach einem Heizungstausch künftig zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden.
Die Regelung zielt vor allem auf Folgekosten, die entstehen können, wenn Vermieter nach einem Heizungstausch weiterhin auf Gas- oder Ölheizungen setzen. Genannt werden unter anderem CO₂-Kosten, Netzentgelte und Kosten für Biogas. Diese Belastungen sollen nach der Einigung nicht vollständig auf die Mieter umgelegt werden. Die Regelung soll sowohl für bestehende als auch für künftige Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch gelten.
Hintergrund ist die sogenannte Bio-Treppe, die bereits in den Eckpunkten der Reform angelegt war: Neue Gas- und Ölheizungen sollen weiter möglich bleiben, ab 2029 aber schrittweise mit einem wachsenden Anteil alternativer Brennstoffe betrieben werden, etwa Biogas, Bioöl oder synthetischen Brennstoffen. Weil diese Vorgaben Mehrkosten verursachen können, war umstritten, wer sie trägt.
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