Der nicht rechtskräftige Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln verbietet dem Bundesamt für Verfassungsschutz im „Eilverfahren“ nicht nur, die AfD weiterhin „als ‚gesichert rechtsextremistische Bestrebung‘ einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen“ (Apollo News berichtete). Die Verfassungsschützer dürfen dies auch nicht mehr „öffentlich bekanntgeben“, sonst drohen Ordnungsgelder von bis zu 10.000 Euro.
Die Richter ordnen außerdem an, dass das Bundesamt bestimmte Aussagen auf seiner Webseite löschen muss. Auf diese einstweilige Anordnung muss der Verfassungsschutz unmittelbar reagieren: Zumindest bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens müssen die Aussagen gelöscht bleiben. Wann das sein wird, ist derzeit nicht absehbar.
Bei den Löschungen geht es nicht nur um die Tatsache der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Auch die Begründungen des Verfassungsschutzes werden untersagt. So darf die Behörde nicht mehr von „der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“ sprechen.
Pressekonferenz mit NATO-Generalsekretär Mark Rutte | 06.07.2026











