„Erbringen zu lange keine Gegenleistung“: Schwerin erlässt Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger

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„Erbringen zu lange keine Gegenleistung“: Schwerin erlässt Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger
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Die Stadt Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern hat als erste Kommune in Deutschland eine Arbeitsverpflichtung für Bürgergeldempfänger beschlossen. Diese Maßnahme sieht vor, Leistungsbeziehern bei Verweigerung der zugewiesenen Arbeit mit Kürzungen ihrer Bezüge zu drohen. Der Beschluss geht über eine ähnliche Initiative hinaus, die 2024 in einigen Thüringer Landkreisen für Asylbewerber eingeführt wurde.

In der letzten Stadtratssitzung des Jahres wurde mit einer Mehrheit von 24 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung der entsprechende Beschluss gefasst. Bürgergeldempfänger müssen entsprechend künftig bei gemeinnützigen Organisationen wie Vereinen, Kindertagesstätten und Schulen tätig sein.

Ursprünglich brachte die AfD-Fraktion einen Antrag ein, der eine Arbeitsverpflichtung ausschließlich für Asylbewerber vorsah. Die CDU-Fraktion griff diesen Vorschlag auf und erweiterte ihn, indem sie auch Bürgergeldempfänger in die Regelung einbezog. Dieser Beschluss macht Schwerin zur ersten Stadt in Deutschland, die eine solche Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger einführt.

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