Die Minderheitsregierung: CDU und CSU stellen als Union die stärkste Fraktion im Bundestag. Ihr Kanzler ist gewählt und könnte nur durch ein „Konstruktives Misstrauensvotum“ abgewählt werden. Dafür müssten die Oppositionsparteien ihre Stimmen auf einen Kandidaten versammeln. Das ist angesichts der „Brandmauer“ gegen die AfD unrealistisch. Das gleiche gilt auch für die Auflösung des Bundestages samt vorgezogenen Neuwahlen. Merz könnte also bis zum Ende der Wahlperiode mit einer Minderheitsregierung weiter regieren.
Mehrheiten bräuchte er für den Haushalt, Gesetzesänderungen oder die Besetzung von Stellen, etwa Richtern fürs Bundesverfassungsgericht. Für einfache Mehrheiten bräuchte er dann jeweils die Stimmen der SPD oder der AfD oder der Grünen und der Linken zusammen. Für Richterwahlen oder Verfassungsänderungen bräuchte er die Stimmen von SPD und AfD oder von SPD, Grünen und Linken. Klingt erst einmal unrealistisch, dass Merz das organisieren könnte.
Nur: Kann er es denn jetzt? Bekommt Merz jetzt die Stimmen für christdemokratische Politik zusammen? Eben nicht. Mehrheiten hat er nur, wenn er sozialdemokratische Politik eins zu eins umsetzt. Egal, wie weit er Deutschland dabei noch in Richtung Planwirtschaft führt. Klingt zwar paradox: Aber mit der SPD in der Opposition könnte Merz auf die Sozialdemokraten mehr Druck ausüben, sich vernünftigen Beschlüssen nicht zu verweigern, als er es mit einem Koalitionspartner SPD kann, von dem er sich als abhängig zeigt. Dass eine Regierung zur Not auch ohne aktuellen Haushalt regieren kann, hat sich zudem im größten Teil des laufenden Jahres gezeigt.
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