Die europäische Parteienfamilie ESN (Europa der Souveränen Nationen), zu der auch die AfD gehört, steht unter Druck. Das EU-Parlament stimmte für ein Prüfverfahren, das klären soll, ob Verstöße gegen EU-Grundwerte vorliegen. Eine Löschung aus dem Parteienregister könnte finanzielle Folgen haben. Dabei sind die Belege in einem Dossier, das als Grundlage dient, recht dürftig.
Als Grundlage dafür soll ein 294 Seiten umfassender Bericht der EU-Aufsichtsbehörde für europäische politische Parteien (APPF) dienen, der noch nicht veröffentlicht wurde. Das Dossier enthält überwiegend Gerichtsentscheidungen, öffentliche Äußerungen, Social-Media-Beiträge und andere bereits öffentlich zugängliche Quellen, die aus Sicht der APPF mögliche Verstöße gegen Art. 2 EUV belegen sollen.
Das Schreiben wurde intern an Parlament, Rat und Kommission übermittelt und bildet die Grundlage für das nun eingeleitete Prüfverfahren – das erste Verfahren dieser Art, das sich auf die Einhaltung von Werten bezieht. Der Entzug des offiziellen Status als europäische Partei hätte zur Folge, dass die ESN keine EU-Fördermittel aus dem EU-Haushalt mehr erhält. Es soll dabei um maximal zwei Millionen Euro gehen.
Die Parteienfamilie ESN ist nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen Fraktion im Europaparlament. Es handelt sich um die Dachorganisation mehrerer nationaler rechter Parteien auf EU-Ebene, 2024 von der AfD mitgegründet. Ihr gehören Parteien aus weiteren acht Ländern an, unter anderem die französische Reconquête von Éric Zemmour, das niederländische Forum voor Democratie, die Neue Hoffnung in Polen oder die prorussische Partei Wasraschdane aus Bulgarien.
Wie andere politische Bündnisse auch besteht die Dachpartei unabhängig von den Fraktionen im EU-Parlament, in denen sich die Europaabgeordneten zusammenschließen.
Die ESN ist ein Zusammenschluss von neun rechten europäischen Parteien, darunter die AfD.
Was den Zeitrahmen des Prüfverfahrens betreffe, sei eine genaue Vorhersage nicht möglich, teilte die Aufsichtsbehörde mit. Danach habe ein spezieller „Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten“ zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme. Erst dann wäre die Behörde in der Lage, eine Entscheidung über den Prüfantrag zu treffen, zusätzlich kann noch innerhalb von drei Monaten Einspruch erhoben werden.
Das sechsköpfige Gremium „unabhängiger Persönlichkeiten“ wurde zu gleichen Teilen vom EU-Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der EU-Kommission Ursula von der Leyens besetzt. Es handelt sich um Wissenschaftler und Juristen, von denen keiner aktives Mitglied einer politischen Partei ist.
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