Im Rahmen des EU-Asyl- und Migrationspakts soll auch die Dublin-III-Verordnung bald der Vergangenheit angehören. Die Verordnung hat bisher die Verteilung und Rückführung von Migranten innerhalb der EU geregelt – allerdings meist eher theoretisch als praktisch. In der Praxis sind die Hauptkanäle der Rücküberstellung lange verschlossen.
Da scheint nichts mehr zu gehen und soll auch gar nicht. Italien lehnt inzwischen jede Rücknahme von illegalen Migranten ab, weil an den Küsten des Landes noch immer ausreichend viele davon ankommen. Auch nach Griechenland wird kaum zurückgeführt, im Grunde gilt auch da dasselbe Argument.
Und niemals fielen die Rücküberstellungen seit 2015 derart ins Gewicht, dass man von einer erheblichen Linderung der Lage in den Hauptzielländern – vor allem: Deutschland – hätte sprechen können. Es war ja gerade umgekehrt: Die „Aufgabe“ der Südstaaten im EU-Migrationssystem war es, die Illegalen durchzulassen, damit sie dann im Norden die Sozialsysteme „bereichern“ können. So der gar nicht geheime Plan jedenfalls der deutschen Politik.
Am Dienstag kommt das Thema erneut aufs Tapet. Der EU-Rat für Justiz und Inneres tagt unter dänischem Vorsitz. Das zentrale Thema der Sitzung in Sachen Migration soll die „Rückkehr von illegal in der Union aufhältigen Drittstaatsangehörigen“ sein. Ein Unterpunkt lautet hier: „strengere Verpflichtungen für Rückkehrer zur Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden“.
Daneben sollen die EU-Staaten untereinander Abschiebebescheide anerkennen. Das wären sinnvolle Maßnahmen. Beim Mittagessen will man dann sogar über die „externe Dimension der Migration“ und Rückkehren nach Syrien sprechen. Doch daneben wird es um die schon angesprochene Dublin-Neuauflage gehen. Wörtlich heißt es: „Der Vorsitz und die Kommission werden die Ministerrunde ferner über die anstehenden Vorschläge für den Solidaritätspool unterrichten. Diese Vorschläge erfolgen vor dem Hintergrund des neuen Mechanismus, mit dem eine fairere Aufteilung der Zuständigkeiten im Asylbereich angestrebt wird.“
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