Das Lieferkettengesetz zielt darauf ab, Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße in ihren globalen Lieferketten zur Verantwortung zu ziehen. Es entwickelte sich zu einem bürokratischen Monster, das alles bisher da gewesene in den Schatten hätte stellen können. So sollten Firmen verpflichtet werden, auf die Einhaltung bestimmter Umweltstandards zu achten – inklusive CO2-Emissionen, Entwaldung oder dem Einsatz giftiger Chemikalien. Ein Automobilhersteller müsste bei seinen Lieferanten die komplette Lieferkette einer Batterie durchgehen und beispielsweise sicherstellen, dass bei der Gewinnung von Lithium für Batterien keine giftigen Abwässer in Flüsse gelangen.
Große Unternehmen sollen verpflichtet werden, einen Plan zu erstellen, wie sie mit ihrem Geschäftsmodell das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens einhalten wollen. So müsste ein Ölkonzern offenlegen, wie er seine Emissionen so senken will, dass sie mit den EU-Klimazielen vereinbar sind, also, wie er im Prinzip sein Geschäft langsam beenden will.
Unternehmen sollten künftig sicherstellen, dass entlang ihrer gesamten Lieferkette keine Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Diskriminierung stattfindet. Ein europäischer Modekonzern müsste danach prüfen, ob in Nähereien in Bangladesch Arbeitsrechte verletzt werden – nicht nur beim direkten Lieferanten, sondern auch bei sämtlichen Subunternehmen.
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