Unternehmen müssen mit Umsatzeinbußen rechnen: EU will Kauf auf Raten und Rechnung erschweren

vor 6 Monaten

Unternehmen müssen mit Umsatzeinbußen rechnen: EU will Kauf auf Raten und Rechnung erschweren
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Mehr EU-Regulierung beim Raten- und Rechnungskauf: Seit Ende November ist die neue EU-Richtlinie zu Verbraucherkreditverträgen auch national umgesetzt, gültig wird sie für Käufe ab November 2026. Kleine Einkäufe etwa über Klarna sind in Zukunft dann nicht mehr einfach „auf Pump“ zu tätigen. Das hat nicht nur Auswirkungen auf den Kunden und damit den Verbraucherschutz, sondern bringt ebenso wirtschaftliche Nachteile für die Verkäufer mit sich – vor allem für kleinere Anbieter.

Die neuen Regelungen ersetzen damit das bisherige Kreditrecht aus dem Jahr 2008 und reagieren damit auf digitale Geschäftsmodelle und neue Zahlungsformen wie „Buy now, pay later“. Beschlossen wurden sie bereits im Oktober 2023, hatten aber bisher keine Auswirkungen auf die Verbraucher. Der Anwendungsbereich der Richtlinie wird nun deutlich ausgeweitet. Künftig fallen auch kleinere Kreditbeträge unter 200 Euro, kurzfristige Finanzierungen und zinsfreie Zahlungsaufschübe über 14 Tage unter das Verbraucherkreditrecht. Anbieter müssen für Kleinstbeträge künftig dieselben Prüfpflichten erfüllen wie bei größeren Krediten. Das gilt beim Kauf auf Rechnung oder dem späteren Bezahlen bei Anbietern wie Klarna oder Paypal. Zur Einordnung: Beim größten deutschen Mode-Händler Zalando werden mehr als zwei Drittel aller Käufe „auf Rechnung“ getätigt.

Der Kauf auf Rechnung ist in Deutschland aktuell besonders beliebt. Bei Händlern wie Zalando könnte es in diesem Bereich aber zu Einbußen kommen.

Ziel der Reform ist ein einheitlicher Verbraucherschutz im europäischen Binnenmarkt. Der boomt im Online-Bereich, vor allem seitdem Corona den Einkauf vom eigenen Sofa immer beliebter gemacht hat. Damit steigt auch der Anteil der Kunden mit problematischem Konsumverhalten.

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