Das Pariser Berufungsgericht hat Marine Le Pen im Verfahren um EU-Gelder erneut verurteilt, ihre Ämtersperre aber deutlich verkürzt. Damit ist die frühere Präsidentschaftskandidatin des Rassemblement National bei der Wahl im kommenden Jahr nicht automatisch aus dem Rennen.
Das Verbot, sich um ein Wahlamt zu bewerben, wurde auf 45 Monate festgesetzt. 30 Monate davon wurden zur Bewährung ausgesetzt. Da die verbleibenden 15 Monate rückwirkend angerechnet werden, könnte Le Pen bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten.
Politisch bleibt das Urteil dennoch schwerwiegend. Le Pen wurde zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, zwei Jahre davon auf Bewährung. Ein Jahr soll sie mit elektronischer Fußfessel verbüßen. Ein Wahlkampf unter dieser Auflage wäre für sie eine offene Belastung. Le Pen hatte eine Kandidatur mit Fußfessel in der Vergangenheit ausgeschlossen.
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