Das Pariser Berufungsgericht hat den Schuldspruch gegen Marine Le Pen im Verfahren um die Veruntreuung von EU-Geldern bestätigt. Die 57-jährige Fraktionschefin des Rassemblement National wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Zwei Jahre davon setzte das Gericht zur Bewährung aus. Das verbleibende Jahr soll Le Pen unter elektronischer Überwachung mit einer Fußfessel verbüßen. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 100.000 Euro.
Außerdem verhängten die Richter einen Entzug des passiven Wahlrechts für insgesamt 45 Monate, von denen 30 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die verbleibenden 15 Monate gelten nach Auffassung des Gerichts bereits als verbüßt, da das Wahlverbot seit dem erstinstanzlichen Urteil vom 31. März 2025 vorläufig vollstreckt worden war.
Damit steht das Wahlrecht einer Kandidatur Le Pens bei der französischen Präsidentschaftswahl 2027 nicht mehr im Weg.
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