Weil eine Frau aus Bayern keine Rundfunkbeiträge mehr zahlen will, kam es am Mittwoch zur Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Zuvor klagte die Frau bereits vor dem Verwaltungsgericht München; ihre Klage wurde dort abgelehnt. Apollo News ist bei der Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht vor Ort.
Die Beitragszahlerin aus Bayern hatte gegen ihren Heimatsender, den Bayerischen Rundfunk, geklagt, weil sie das Programm als nicht ausgewogen genug ansieht und darum die Zahlung des Beitrags einstellen wollte. Die juristische Argumentation: Es bestehe ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn der Rundfunk seinem verfassungsrechtlichen Anspruch nicht nachkomme, wie es im erstinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 21. September 2022 heißt.
Bereits im April 2021 und erneut im April 2022 hatte die Klägerin den Bayerischen Rundfunk aufgefordert, sie aus Gewissensgründen von der Zahlungspflicht zu befreien. Der Sender lehnte beide Anträge ab. Die Klägerin wirft dem BR „Desinformation und eine grundgesetzwidrige Arbeitsweise“ vor.
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