Friedrich Merz schafft das Unmögliche. Mit nur einem Wort, einem Ja im Bundestag gelang es ihm, sich gegen das CDU-Grundsatzprogramm zu wenden, gegen das Bundesverfassungsgericht, gegen die CDU-Basis. Und zugleich brachte er sonst verfeindete Lager gemeinsam gegen sich auf, linke Reformkatholiken und konservative Bischöfe.
Das Ja des Kanzlers zur SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, war aber auch ein Angriff auf die tragenden Prinzipien der Bundesrepublik Deutschland. Als Kanzler wie als Parteivorsitzender ist Merz erkennbar überfordert – wie auch immer die Causa Brosius-Gersdorf ausgehen mag.
Nun könnte man einwenden: Ist eine solche Deutung nicht eine massive Überbewertung eines formaljuristisch korrekten Vorgangs? Drei Richter am Bundesverfassungsgericht sind neu zu wählen, der Bundestag ist am Zug. Nach bisheriger Praxis hat die SPD das Vorschlagsrecht für zwei dieser drei Posten.
Die bewährte Praxis stammt aus alten Zeiten, als SPD und Union die Geschicke in Deutschland bestimmten. Heute, da die SPD in Wahlen 16 und in Umfragen 13 Prozent erringt, ist sie mit diesem Procedere heillos überrepräsentiert. Eine Union mit Gestaltungswille und Ehre im Leib sollte das Prinzip anzweifeln. An beidem aber mangelt es der Union und insbesondere dem CDU-Vorsitzenden. Merz wollte Kanzler werden, und jetzt will er Kanzler bleiben. Das ist alles, was man über Friedrich Merz wissen muss.
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