„Frieren den Wohnungsmarkt ein“: So erklärt ifo-Chef Fuest die Mieter-Benachteiligung durch Schwarz-Rot

vor 4 Monaten

„Frieren den Wohnungsmarkt ein“: So erklärt ifo-Chef Fuest die Mieter-Benachteiligung durch Schwarz-Rot
Bildquelle: Apollo News

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist fix: Die Verlängerung der Mietpreisbremse von 2020 bis 2025 war rechtmäßig (Apollo News berichtete). Die Richter in Karlsruhe sahen in der Fortführung der Mietpreisbremse keinen Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Eigentumsgarantie – trotz umfangreicher Kritik von Bauinvestoren und Mietparteien. Der mit der Mietpreisbegrenzung verbundene Eingriff sei weiterhin gerechtfertigt.

Doch für viele Mieter, Vermieter und Investoren stellt die Mietpreisbremse einen erheblichen Eingriff in die Eigentumsrechte dar. Auch Wirtschaftsexperten äußern nachdrücklich Kritik an der Begrenzung der Mietpreise. So verweist der Präsident des Münchner ifo-Instituts, Clemens Fuest, in einer Stellungnahme darauf, dass die Mietpreisbremse die Wohnungsnot akut verschlimmern würde.

Die Regelung zielt darauf ab, angeblich überzogene Mietsteigerungen zu begrenzen: In Regionen mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ darf die Miete bei einer Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Auf diese Weise sollen einkommensschwache Haushalte besseren Zugang zu bezahlbarem Wohnraum erhalten – so die Argumentation aus Berlin. Für Bestandsmieter sind die Mietsteigerungen schon länger bundesweit begrenzt.

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