Am Freitag wurde über die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung abgestimmt. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner belegte den AfD-Politiker Martin Sichert mit einem Ordnungsruf, weil er in seinem Redebeitrag SPD-Politiker als „Lügner“ bezeichnete, die eine Einschränkung der freiwilligen Familienversicherung mittragen würden. Zudem warf Sichert den Befürwortern der Reform vor, aufgrund der anstehenden Einsparungen im Gesundheitssystem „tausende Menschenleben auf dem Gewissen [zu] haben“.
Als Klöckner den Ordnungsruf begründete, gab es Protest aus der AfD. Die CDU-Politikerin bezeichnete Sicherts Rede als „unparlamentarisches Vorgehen“, weil er andere Abgeordnete persönlich angegriffen habe. „Es sind keine Lügner, es sind keine Todesschuldtragenden und keine ungewissenhaften Abgeordneten.“ Sichert schüttelte währenddessen den Kopf und zeigte sich uneinsichtig. „Ich werde nicht mit Ihnen diskutieren, sonst kann eine ganze Fraktion rausgehen“, sagte Julia Klöckner. Daraufhin gab es Gelächter in der AfD-Fraktion.
Hätte Klöckner tatsächlich die Fraktion des Saales verwiesen, hätte die Bundestagspräsidentin damit ihre Kompetenzen jedoch deutlich überdehnt. In Artikel 38 der Geschäftsordnung des Bundestages heißt es: „Wegen gröblicher Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages kann der sitzungsleitende Präsident ein Mitglied des Bundestages, auch ohne dass ein Ordnungsruf ergangen oder ein Ordnungsgeld festgesetzt worden ist, für die Dauer der Sitzung aus dem Saal verweisen.“
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