Etliche Afghanen haben bereits eine Aufnahmezusage von Deutschland, doch die Aufnahme von Afghanen wurde von der Bundesregierung unter Friedrich Merz gestoppt. Wie die Welt jetzt aus einem Schriftsatz des Verwaltungsgerichts Berlin zitiert, der ihr vorliegt, droht Deutschland ein Zwangsgeld, wenn es nicht darlegt, welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden, um Afghanen mit einer Aufnahmezusage für Deutschland Visa auszustellen.
Deutschland ist „durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmezusagen rechtlich gebunden“, stellte das Gericht fest. Unter den Klägern befindet sich auch eine Juradozentin. Diese befindet sich aktuell mit 13 Familienangehörigen in Pakistan und wartet darauf, nach Deutschland zu kommen. Bis zum heutigen Mittwoch, 14 Uhr, musste das Außenministerium von Johann Wadephul gegenüber dem Gericht erklären, „welche Schritte zur Visumserteilung unternommen werden bzw. wurden“. Eine Nichteinhaltung der Frist würde mit einem Zwangsgeld sanktioniert werden. Auf Nachfrage teilte das Gericht gegenüber der Welt mit, dass, sobald sich das Auswärtige Amt zu der Angelegenheit geäußert hat, ein Beschluss gefasst wird.
In bisher 20 Fällen, die mit diesem vergleichbar sind, entschied das Verwaltungsgericht in einem Eilbeschluss für die Afghanen und verdonnerte Deutschland dazu, diesen Visa auszustellen. Die Aufnahmezusagen stammen allesamt noch aus der Zeit der Ampelregierung von Kanzler Scholz. Nach dem Regierungswechsel in Berlin wurden für die Aufnahmeprogramme die CDU-Politiker Wadephul und Dobrindt zuständig. Innenminister Dobrindt stoppte die Aufnahme von Afghanen kurz nach seiner Amtsübernahme.
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