Am Dienstag der Neuwahltermin, am Mittwoch der Verbotsantrag: Dass es jetzt doch so schnell gehen musste, liegt am vorzeitigen Ende der Legislaturperiode. 113 Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen des Bundestages haben am Mittwoch einen Antrag unterzeichnet, der ein Verbot der AfD vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen soll. Noch im Dezember könnte über die Frage im Bundestag abgestimmt werden. In dem Antrag wird der AfD vorgeworfen, sich gegen „zentrale Prinzipien“ der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu richten.
Federführend bei dieser Initiative ist der CDU-Politiker Marco Wanderwitz. Im ZDF-Interview am Abend gibt sich dieser zuversichtlich: „Wir sind überzeugt davon, dass genug Material, genug Fleisch am Knochen ist, und dass die AfD verbotsfähig ist.“ Gleichzeitig räumt er ein, dass die rechtlichen Hürden „sehr hoch“ seien. Der Antrag ziele nicht direkt auf ein Verbot, sondern auf einen „Verfassungsmäßigkeitscheck“. Die Wähler der AfD seien erst wieder erreichbar, wenn die Partei, die „jeden Tag sozusagen Hass, Hetze und ihre rechtsextremistische Ideologie ihnen einträufelt, zum Erliegen kommt“, so der CDU-Politiker.
Wanderwitz räumte ein, dass noch Überzeugungsarbeit zu leisten sei, um eine Mehrheit im Bundestag zu gewinnen. Tatsächlich ist der Weg zur erforderlichen Mehrheit noch weit: Bei voller Anwesenheit aller 733 Abgeordneten – in der Praxis selten der Fall – wären mindestens 367 Stimmen für eine einfache Mehrheit nötig. Das bedeutet, dass noch annähernd 254 weitere Abgeordnete überzeugt werden müssten.
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