Die durch eine jüngst veröffentlichte Doku des US-Fernsehsenders CBS bekannt gewordene Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN) der Göttinger Staatsanwaltschaft geht gegen den Blogbetreiber Andreas Skrziepietz aus Hannover vor. Vier Kommentare auf dessen Plattform stuft sie als Beleidigungen ein, sie richten sich unter anderem gegen Politiker wie Karl Lauterbach und Marie-Agnes Strack-Zimmermann. Anfang März wurde Skrziepietz dafür in erster Instanz verurteilt.
„Der psychisch schwerstkranke Corona-Karl, der ein ganzes Volk in Geiselhaft genommen hat und vor keiner absurden Lüge zurückschreckt, um seine kruden Thesen zu rechtfertigen (Beispiel: Überlastete Intensivstationen), bezichtigt Putin, ein Narzisst zu sein.“
In diesem Blog-Kommentar aus dem Februar 2022 sieht die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN) der Staatsanwaltschaft Göttingen eine Ehrverletzung des Noch-Gesundheitsministers. Das Amtsgericht Hannover folgte der Argumentation, verurteilte Blogbetreiber Skrziepietz für dieses und drei weitere Vergehen zu insgesamt 75 Tagessätzen à 15 Euro. Das entspricht einer Summe von 1.125 Euro.
Der von Tipp- und Flüchtigkeitsfehlern durchzogene Strafbefehl des Amtsgerichts Hannover zeigt: Strafanträge wegen Hass-Vergehen sind hier längst Massenware, werden hier im Akkord ohne großen Korrekturblick veröffentlicht. Auch wird der Strafbefehl zunächst als „Strafsache wegen Volksverhetzung“ eingeleitet, später ist dann allerdings keine Rede mehr von diesem Tatbestand.
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