Immer wieder scheitern in Deutschland geplante Abschiebungen – teilweise aus absurden Gründen. Auch in Großbritannien kommt es zu solchen Fällen. Dort sorgt nun der Fall eines Iraners für Aufmerksamkeit, über den der britische Telegraph zuerst berichtete. Der Mann, der ethnischer Kurde ist, kam 2016 illegal nach Großbritannien.
Er stellte einen Asylantrag – ihm drohe bei einer Abschiebung ein Ehrenmord. Doch der Antrag wurde ursprünglich 2020 abgelehnt. Erneut drohte dem Mann die Rückführung aus Großbritannien in den Iran. Doch der Iraner akzeptierte das Urteil nicht und ging in Berufung. Diesmal gab er den Grund für seinen Asylantrag als politische Verfolgung an. Er sei politisch aktiv – würde in Großbritannien Demonstrationen besuchen und in den sozialen Medien oppositionelle Beiträge absetzen.
Doch auch dieser Einwand wurde in einem Verfahren im Jahr 2023 von einem britischen Gericht abgelehnt – es gäbe keine Anhaltspunkte dafür, dass die iranische Regierung von den Aktivitäten des Mannes wisse. Überhaupt, stellte der Vorsitzende Richter in den Raum, dass die Aktivitäten des Iraners nur aus Opportunismus heraus, um in Großbritannien bleiben zu können, entstanden seien. Auch gegen diese Entscheidung ging der Mann in Berufung.
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