Die normale Tour. Der Bundespräsident schlägt nach Gesprächen mit den Bundestagsfraktionen einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor. Im Bundestag wird ohne Aussprache gewählt. Der Kanzlerkandidat braucht in der ersten Wahlphase die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen: „Kanzlermehrheit“.
Kommt die im ersten Durchgang nicht zustande, hat der Bundestag – ohne Vorschlagsrecht des Bundespräsidenten – 14 Tage Zeit, einen anderen Kandidaten zum Kanzler zu wählen. Die Zahl der Wahlgänge ist nicht begrenzt. Auch dabei ist die absolute Mehrheit notwendig (Artikel 63, 3 GG).
Ist diese zweite Phase auch nicht erfolgreich, muss der Bundestag in einer dritten Phase unverzüglich erneut abstimmen. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen erhält (relative Mehrheit).
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











